Ich bewerte landwirtschaftliche Grundstücke, Wohngebäude und Gewerbeimmobilien anhand ökonomischer Kriterien und unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz - aber nie ohne Ortstermin!
Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt wird durch das Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung aufgefordert. Das bedeutet, dass der erbschaft- bzw. schenkungssteuerliche Wert der Immobilie zu ermitteln ist.
Damit für die Veranlagung der richtigen Wert angeben werden kann, ermittle ich den Verkehrswerte dieser Immobilien und erstelle Verkehrswertgutachten die vom Finanzamt anerkannt werden.
Weiterbildung ist eine grundlegende Voraussetzung für Sachverständige und für mich selbstverständlich. Mit Freude und Erfolg beteiligte ich mich an der Zertifizierung der DEKRA Sachverständiger Immobilienbewertung D3 (komplexe Wohn- und gewerbliche Objekte).
Bereits einen Tag vorher sind wir Frauen aus ganz OWL in Berlin angereist und konnten in eine persönliche Diskussion mit Dr. Carsten Linnemann treten. Im Rahmen einer feierlichen Zertifikatsübergabe fand dann am 24.06.2017 nach mehrmonatiger Dauer die Abschlussveranstaltung im Abgeodnetenhaus in Berlin statt. Leider ist dieses Programm nun beendet.